Abschrift der
Mitteilungen
des
Familienverbandes
"Meyer zum Vorwalde" (e.V.)
Nr. 3 Dezember1933

I. Merkwort.
Jugend und Dorf.

Ein rechtschaffenes Dorf, ein rechtschaffenes Bauernhaus und eine rechtschaffende Dorfschule stellen in ihrer Einheit die vollkommenste Bildungstätte dar, die es auf Gottes Erdboden für die Kinder- und Knabenjahre geben kann. Sie bieten alle Bildungsmöglichkeiten in der Form, in der dieses Lebensalter sie braucht und für die Entwicklung der leiblichen und geistigen Kräfte verwerten kann. - Auf dem Lande liegt jedes Haus dem Blick offen; jede Familie mit all ihren Schicksalen und Lebensverhältnissen, von den Großeltern bis zu den Enkeln und Urenkeln, ist aller Welt bekannt; ihre Armut und ihr Reichtum, ihr Glück und ihr Unglück, ihre Kraft und ihre Schwäche, ihre Tugenden und ihre Laster. Der innere Zusammenhang menschlicher Dinge, die notwenige Beziehung von Charakter und Schicksal, von Verhalten und Ergehen; alles liegt durchsichtig vor aller Augen, eine Schule der Erkenntnis, die dem, der in der Großstadt aufwächst, fast völlig verschlossen ist.
(Der Philosoph Friedrich Paulsen, 1846-1906.)

II. Bericht über den sechsten Familientag.
(Erstattet vom Vorsitzenden.)
Nachdem im Jahre 1932 die sechste Tagung des Familienverbandes mit Rücksicht auf die steigenden wirtschaftlichen Schwierigkeiten auf Wunsch vieler Mitglieder hatte verschoben werden müssen, fand sie endlich auf Einladung des Vorstandes am 14. Mai 1933 in Bad Essen (Bezirk Osnabrück), 3 1/2 Uhr Nachmittags im Kurhotel Höger statt und vereinigte 29 Mitglieder aus Hannover, Berlin, Bremen, Lennep, Osnabrück, Schöllerhof und aus der Lintorfer, Essener und Venner Gegend. In zahlreichen Entschuldigungsschreiben aus Glankenese, Hamburg, Leigzig und anderen Orten kam das lebhafte Bedauern zum Ausdruck, wegen der wirtschaftlichen, ungünstigen Lage nicht kommen zu können.
Nach kurzer, warmer Begrüßung durch den Vorsitzenden erstatte der Schriftführer einen umfassenden Bericht über die Entwicklung des Verbandes seit der letzten Tagung im Jahre 1930. Dann hielt der Vorsitzende einen Vortrag über die Frage: "Welchen Wert haben Familienverbände?" (Eine Wiedergabe des Vortrages im Auszug findet der Leser unter Nr. IV.)
Der Kassenbericht mußte wegen Ausbleibens des Kassenwartes verschoben werden, doch konnte nach den vorliegenden Nachweisungen mitgeteilt werden, daß die Kassenverhältnisse ziemlich günstig liegen. (Bestand am 1. Dez. 1933: 366 RM.)
Schließlich fand noch der Beschluß Annahme, daß im Mai oder Juni 1935 das zehnjährige Bestehen des Verbandes in Osnabrück zugleich mit der siebenten Tagung gefeiert werden solle; die Einzelheiten wurden dem Vorstande anheimgegeben. Dieser kann sich dem allgemeinen Wunsche, daß im Jahre 1935 alle Mitglieder anwesen sein und bis dahin noch kräftig für den Verband werben möchten, nur anschließen.
Damit schloß der offizielle Teil der wieder, wie schon in den Vorjahren, in harmonischer, herzlicher Stimmung verlaufenden Tagung, dem sich ein leider nur kurzes gemütliches Zusammensein anschloß.

III.
Bericht über Veränderungen und wichtige Ereignisse in der Gesamtfamilie seit dem 21. April 1932 bis zum 13. Dez. 1933.

(Erstattet vom Vorsitzenden und vom Schriftführer.)

(Stfg. bedeutet Stammfolge und bezieht sich auf das Buch
"Stammfolge der Gesamtfamilie Meyer zum Vorwalde"
von W. Meyer zum Vorwalde, erschienen 1927
beim Verlag C. A. Starke, Verlag für Sippenforschung
und Wappenkunde, Görlitz O.-L.)

1. Verlobungen.

  1. Landwirt Friedrich Kampmann in Niewedde (Stfg. S. 16), mit Hilda Lückemeyer in Icker, Kirchsp. Belm.
  2. Helene v. Bentheim in Northorn, Enkelin der Frau Hermine v. d. Brelie, geb. Burlade (Stfg. S. 17/18), mit Lehrer Johannes Wollenbrink, ebendaselbst.
  3. Landwirt Heinrich Ostendorf gnt. Mönning in Herringhausen, Kirchsp. Arenshorst (Stfg. S. 27), mit Frieda Detert-Kruse in Fladderlohausen bei Damme i. O.
  4. Schwester Hildegard Meyer in Berlin-Britz (Stfg. S. 56) mit Kaufmann Witwer Ernst Geisweidt in Berlin-Schöneberg.

2. Vermählungen.
  1. Anna Glüsenkamp in Darum, Kirchsp. Belm (Stfg. S. 26), am 18. Juni 1931 mit Kaufm. Erich Erck in Osnabrück.
  2. Frieda Glüsenkamp in Darum, Schwester der Erstgenannten, am 19. Oktober 1933 mit Hofbesitzer Heinrich Fulle in Gretesch, Kirchspl. Belm.
  3. Landwirt Friedrich Knippenberg in Dahlinghausen, Kirchsp. Lintorf (Stfg. S. 37), am 2. Juni 1933 mit Anna Petering, ebendaselbst.
  4. Amanda Hellbaum in Schwagstorf, Kirchsp. Arenshorst (Stfg. S. 44), am 20. April 1933 mit Landwirt Ernst Thörner, ebendaselbst.
  5. Markkötter Heinrich Hellbaum, Bruder der Erstgenannten, am 11. Januar 1933 mit Emmy Wolter in Osnabrück.
  6. Ella Möhlmeyer in Vorwalde, Urenkelin der Frau Wilhelmine Meyer zu Venne, geb. Meyer zum Vorwalde (Stfg. S. 61), am 9. Juni 1932 mit Landwirt Hugo Thöle aus Engter, seitdem in Vorwalde.
  7. Erika Sieck in Bielefeld, Enkelin der Frau Hermine Sieck, geb. Meyer auf Wahlburg (Stfg. S. 62), am 18. Oktober 1932 mit Rechtsanwalt Franz Haus (kath.) in München.
  8. Emma Osthaar in Haaren, Kirchsp. Ostercappeln (Stfg. S. 67), am 12. Mai 1932 mit Anerbe Fritz Grafe in Schwagstorf.
  9. Hofbesitzer Witwer Friedrich Osthaar in Haaren, Bruder der Erstgenannten, am 12. Mai 1932 mit Alma Bunselmeyer in Natrup-Hilter, Schwester der ersten Frau.

3. Geburten.
  1. Farmer Harmeyer in Bluffton, Indiana, V.St.A., und Frau Charlotte, geb. Burlage (Stfg. S. 19), am 24. April 1933 eine Tochter, Annemarie.
  2. Kaufmann Erck in Osnabrück und Frau, geb. Glüsenkamp (Stfg. S. 26), am 14. Juli 1932 eine Tochter, Irmgard.
  3. Kaufmann Pelster in Osnabrück (Stfg. S. 35) und Frau, geb. Meyer, am 9. Juni 1932 eine Tochter, Ingeborg.
  4. Anerbe Heinrich Tiemann in Dahlinghausen (Stfg. S. 36) und Frau, geb. Laker, am 13. Juli 1933 ein Sohn, Ernst Heinrich Hermann August (Rufname unbekannt).
  5. Diplom-Volkswirt Dr. Knippenberg (Stfg. S. 37) in Königsberg i. Pr. und Frau, geb. Lübbert, am 26. Januar 1933 einen Sohn, Gerhard.
  6. Anerbe Wilhelm Hellbaum gnt. Hockmann in Niewedde (Stfg. S. 49/59), und Frau, geb. Abke, am 14. September 1933 ein Sohn, Erich.
  7. Apothekenbesitzer Köthe in Northeim (Hann.) und Frau, geb. Happe, Urenkelin der Frau Henriette Meyer zu Essen, geb. Meyer zu Bohmte (Stfg. S. 53), am 5. Mai 1933 ein Sohn, Detlef.
  8. Diplom-Ingenieur May in Chemnitz und Frau Hildegard, geb. Buff, Enkelin der Frau Hedwig Isermeyer, geb. Meyer zu Bohmte (Stfg. S. 54), am 24. Juli 1932 ein Sohn, Joachim.
  9. Dr. Gerhard Ricker in Stuttgart und Frau Elsbeth, geb. Buff, Schwester der Erstgenannten, am 2. Juli 1933 ein Sohn, Johannes.
  10. Landwirt Walter Zur Mühlen, geb. Meyer zu Broxten, in Engter, Urenkel der Frau Engel Tölkhaus, geb. Meyer zum Vorwalde (Stfg. S. 61), und Frau, geb. Zur Mühlen, am 13. März 1933 ein Sohn, Heinrich.
  11. Hofbesitzer Herbert Meyer zu Broxten, Bruder des Erstgenannten, und Frau, geb. Zur Mühlen, am 23. April 1932 ein Sohn, Georg.
  12. Kaufmann Gallmeyer in Holtorf bei Nienburg (Weser) und Frau, geb. Möhlmeyer, Urenkelin der Frau Wilhelmine Meyer zu Venne, geb. Meyer zum Vorwalde (Stfg. S. 61), am 1. Mai 1933 ein Sohn, Friedrich.
  13. Overförster Munzel in Steinau bei Schlüchtern, Bezirk Kassel, und Frau, geb. Haasemann, Urenkelin der Frau Emilie Eckelmann, geb. Meyer auf Wahlburg (Stfg. S. 62), am 21. Juni 1932 eine Tochter, Renate.

4. Todesfälle.
  1. Am 23. Mai 1932 starb der Lehrer Gustav Schlingmann in Voxtrup, Kr. Osnabrück, urenkel der Frau Elisabeth Dunker, geb. Burlage (Stfg. S. 15/16), 42 Jahre alt.
  2. Am 14. Mai 1933 starb die Witwe Elisabeth Blanckmeister, geb. Hagemann, in Clausthal-Zellerfeld i. Harz (Stfg. S. 53), 80 1/8 Jahre alt.
  3. Am 20. August 1933 starb die Aelteste der Gesamtfamilie, Witwe Hedwig v. Hahn, verw. de Pottere, geb. Meyer, auf Gut Astrup bei Belm (Stfg. S. 53), fast 94 1/2 Jahre alt.
  4. Am 17. August 1932 starb der Landwirt Johannes Meerhoff in Kalkriese, Kirchsp. Engter, Ururenkel der Frau Catharine Meyer zu Broxten, geb. Meyer zum Vorwalde (Stfg. S. 59), 59 Jahre alt.
  5. Am 29. Mai 1933 starb die Schwester Elsbeth Dreyer, Enkelin der Frau Emilie Eckelmann, geb. Meyer auf Wahlburg (Stfg. S. 62), in Osnabrück, 47 1/4 Jahre alt.

5. Familienfeiern.
  1. Ihren 80. Geburtstag erlebten:
    1. am 20. Januar 1933 der Hofbesitzer Wilhelm Kampmann in Niewedde (Stfg. S. 16),
    2. am 31. Oktober 1933 die Ehefrau Hermine v. d. Brelie, geb. Burlage, in Lingen (Ems), (Stfg. S. 17/18),
    3. am 2. April 1933 die Witwe Elisabeth Blanckmeister, geb. Hagemann, in Clausthal-Zellerfeld im Harz (Stfg. S. 53).
  2. Am 13. Dezember 1933 feierte das Ehepaar Hofbesitzer Probst und Frau Sophie, geb. Meyer zu Uptrup, in Darum (Stfg. S. 21) das Fest der Goldenen Hochzeit.
  3. Am 8. November 1933 feierte das Ehepaar Neubauer Friedrich Pelster und Frau Marie, geb. Schnieder, in Rabber (Stfg. S. 33), das Fest der Goldenen Hochzeit, und zwar der Ehemann, soweit nachweisbar, als Erster des Mannesstammes der Gesamtfamilie.

6. Sonstige Begebenheiten.
  1. am 1. Mai 1933 beging der Schlossermeister Georg v. d. Brelie in Lingen (Ems), (Stfg. S. 17/18), das sechzigjährige Bestehen der von ihm, zugleich mit der Erlangung der Meisterwürde, gegründeten Schlosserei und Eisenwarenhandlung.
  2. die Ehe von Elisabeth Behrmann und Heinz Mohrmann in Hessen i. Braunschw. (s. Mitteilungen Nr. 2, II, 2, 7) ist im Jahre 1933 geschieden worden.

IV. Welchen Wert haben Familienverbände?
Vortrag (im Auszug), gehalten auf dem Familientag
des Jahres 1933 von Medizinalrat Dr. Karl Meyer.
Ich möchte mich an dieser Stelle im Namen meiner Familie von dem hier geäußerten nationalsozialistischem Gedanken- gut ausdrücklich distanzieren! Dies entspricht in keinster Weise unserer Überzeugung.
Anke Waldmann
Nach dem Weltkriege haben sich viele Menschen, angewidert von den seitdem eingetretenen Zuständen in unserem Volke, aus dem öffentlichen Leben zurückgezogen und sich persönlichen Neigungen gewidmet; dadurch wurde auch die bisher wenig gepflegte Familienforschung gefördert, und die Zahl der Familienverbände wuchs gewaltig. Der Wunsch nach der Wiederkehr würdiger Verhältnisse, der Stolz auf das eigene Geschlecht und die Erkenntnis von der Bedeutung der Familie als der Keimzelle alles staatlichen und wirtschaftlichen Lebens erfaßte immer weitere Kreise und bereitete auch dem Nationalsozialismus den Boden, der nach seinem Programm eine sittliche Erneuerung des deutschen Volkes, des Staates und des Wirtschaftslebens erstrebt und eine Reinerhaltung unseres Volkes in erbbiologischer und rassischer Beziehung verlangt. Es ist eine Hauptaufgabe der Familienverbände, das Bewußtsein der Zusammengehörigkeit seiner Mitglieder zu pflegen, das Andenken an die Vorfahren hochzuhalten und ihre auf uns vererbten, guten Eigenschaften auf die Nachkommen weiterzuvererben. Eine betrübende, ja erschreckende Erscheinung ist der Geburtenrückgang, der seit 1875 beständig zugenommen und gerade die erbbiologisch wertvollsten Schichten unseres Volkes am stärksten ergriffen hat. (1875 kamen auf 1000 Einwohner noch 40,6 Lebendgeborene; 1914 noch 26,8; jetzt nur 12,3.) Die "Flucht vor dem Kinde" ist in erster Linie ein Ergebnis der Ichsucht, der Bequemlichkeit, des Mangels an Verantwortungsgefühl. Die politische Folge des Geburtenrückganges wird mit der Zeit die Ueberflutung des deutschen Ostens duch die Slaven sein; hiergegen mit aller Kraft und Ausdauer tätig zu sein und für eine großzügige bäuerliche Ostsiedlung sich einzusetzen, scheint mir eine der vornehmsten und dringendsten Aufgaben der Familienverbände zu sein. Vor allem aber müssen wir uns immer wieder auf die in unseren Satzungen niedergelegten Aufgaben unseres eigenen Verbandes besinnen: die Hebung, des Bewußtseins unserer Zusammengehörigkeit, die Förderung unserer gemeinsamen Aufgaben und ide Unterstüzung der Verbandsmitglieder durch Rat und Tat und endlich die Ansammlung eines Verbandsvermögens aus regelmäßigen Beiträgen, Schenkungen und Vermächtnissen. Hauptsächlich aber müssen wir uns immer wieder bewußt werden, daß nur Einigkeit stark macht; und der durch die Familienverbände in das ganze Volk getragene Gedanke der Zusammengehörigkeit kann ein wertvoller Kitt werden zur Volksgemeinschaft und zum Wiederaufbau des Vaterlandes.

V. Ludwig Windthorst, ein Nachkomme unseres ersten Ahns im Mannesstamm.
(Mitgeteilt vom Schriftführer auf Grund des ihm von Herrn Kaufmann H. Freibüter in Ostercappeln freundlichst zur Einsichtnahme vorgelegten Stammbaumes der Ostercappelner Familie Niewedde.)
Die Mitglieder unserer Gesamtfamilie haben im allgemeinen treu und erfolgreich ihre Stellung im Leben ausgefüllt, ohne zu geschichtlicher Bedeutung zu gelangen; ein Mann aber, der zuerst auf die Geschicke unseres Heimatlandes Hannover als Staatsminister (1851 - 1853 und 1862 - 1865), dann bis zu seinem Tode auf die innere Entwicklung des Deutschen Reiches als Zentrumsführer den größten Einfluß ausgeübt hat, Ludwig Windthorst (17.1.1812 - 14.3.1891), konnte auf seiner Ahnentafel auch den ersten Besitzer des Meierhofes zu Vorwalde aus unserem Mannesstamm, Arndt Holtkamp, Colonus Meyer zum Vorwalde von 1576 - 1613, anführen.
Arndts (I.) Sohn war Gerhard (II.), der sich um 1630 mit N. N. Wellinghof, der Besitzerin der späteren Nieweddeschen Stätte in Ostercappeln, verheriatete. Seine Tochter Johanna (III.), 1637 - 1678, verheiratete sich Michaelis 1657 mit Johann Niewedde von dem gleichnamigen Hofe in Kalkriese, Kirchsp. Engter; ihr Sohn (kath.) war Gerhard Herbert Niewedde (IV.), (1663 - 1718); dessen Sohn wiederum war Johann Bernhard Niewedde (V.), der von 1701 bis 1758 lebte. Sein kurz vor ihm verstorbener Sohn, Johann Ferdinand Niewedde (VI.), (1725 - 1758), hinterließ einen Sohn, Johann Carl Joseph (VII.), (1752 - ?), dessen Tochter Antoinette (VIII.) vom 8.1.1787 bis zum 27.12.1859 lebte und durch ihre Ehe mit dem Advokaten und Gutsverwalter auf Gut Kaldenhof be O., Franz Joseph Windhorst aus Alfhausen bei Bersenbrück (+ 1822), die Mutter von Ludwig W. (IX.) wurde. Ludwig W. hinterließ aus seiner am 29.5.1838 geschlossenen Ehe mit Julie Engelen aus Oedingsberge, Kirchsp. Glandorf bei Iburg, die ihn überlegte, nur eine Tochter, Maria (X.), geb. in Osnabrück am 26.9.1841, gest. ebendaselbst, unverheiratet, am 2.2.1933.
Windthorst darf zu den bedeutendsten und besten Söhnen des Osnabrücker Landes gezählt werden; an ihm hat selbst Bismarck im sogenannten Kulturkampf (seit 1873) seinen überlegenen Gegner gefunden; er hat die Wiederbesetzung des seit 1803 verwaisten Bistums Osnabrück (1857) vorbereitet; um das hannoversche Königshaus hat er sich besonders verdient gemacht durch den Vertrag vom 30. 9. 1867 über die dem vormaligen König Georg V. zu zahlende Entschädigung, den sogenannten Welfenfonds, der, fast sofort von der preußischen Regierung beschlagnahmt, erst auf Grund des Reichsgerichtsurteils vom 10. November 1933, freilich auf den fünften Teil des ursprünglichen Betrages herabgesetzt, an das jetzige Oberhaupt des Königshauses ausgezahlt werden wird.

VI. Urkunden.
(Mitgeteilt vom Schriftführer.)
1. Noch eine Nachricht über den Meierhof zu Bohmte.
Norbert, Abt von Iburg (Geschichtschreiber der deutschen Vorzeit, Bd. 91), berichtet in der Lebensbeschreibung Bischof Bennos II. (1068 - 1088), Kap. 19: "Da aber der Berg (auf dem das kloster Iburg errichtete werden sollte), wie wir schon (Kap. 13) sagten, mit allen Zubehör zu Dissen (d.h. zum bischöflichen Meierhof) gehörte, ging er (= Benno) durch Schenkung eines anderen Gutes namens Bohmte, das er durch Prekarie (= Leidhe, vg. die in Nr. 2 der "Mitteilungen" in Uebersetzung wiedergegebene Urkunde O. U. B. I, Nr. 157) erworben hatte, einen Tausch ein". E. Donnerberg (Mittl. d. Osnabr. Hist. Vereins, Bd. 36, S. 33) bemerkt dazu: er wollte dadurch die Selbständigkeit des Klosters und seine Unabhängigkeit vom Bistum sicher. - Nach dem um 1200 vom Dompropst Lentfrid verfaßten Güterverzeichnis des Osnabrücker Domkapitels (abgedruckt bei Möser, Ges. Werke, hrsg. v. Abeken, Bd. 8, S. 133), scheint der dort nicht ausdrücklich genannte Meierhof zu Bohmte bei der wohl schon von Benne II. vorgenommenen Teilung der Güüter (vgl. Stammfolge, S. 7) an das Osnabrücker Domkapitel gelangt zu sein. (Ueber Benno II. s.: Westfälische Lebensbilder, Hauptreihe, Bd. 4/1933); über die Verwaldtung des Osnabrücker Kirchenvermögens den Aufsatz von Kirchhoff, Osn. Mittlgn. Bd. 35.)

2. Eine Eheverschreibung aus dem 18. Jahrhunder.
(Die Originale von 2, 3 und 4 liegen im Familinarchiv von Barenaue; die Abschrift verdanke ich der Freundlichkeit des seitdem verstorbenen Herrn Erblanddrosten H. v. Bar.)
Anno (= im Jahre) 1727m 7. Oktober. Es erschien vor dem Rentmeister zu Barenaue Gerd Jürgen Stuckwisch einerseits, sodann der Meyer zum Vorwalde, Johann Christopher nebst Baren zu Hassebrock. Vereinbarung einer Heirat der Tochter Anna Margareta Meyer zum Vorwalde auf die Stuckwischen Stätte. Mitgift der Braut: 200 Thaler, 8 Kuhbeister, 2 Pferde, 8 Stück Schweine nebst vollem Brautwagen und Aussicht auf Abfindung aus dem Nachlaß gleich den andern Kindern. Auffahrt: 120 Thaler und 6 Thaler Weinkauf für die gnädige Frau. Die nichtanwesende Tochter MEyer zum Vorwalde, die freien STandes, begibt sich durch Handschlag des Bar-Hassebrock in Barenauisches Eigentum (s. Stfg. S. 11).

3. Eine Freilassung aus dem 18. Jahrhundert.
Anno 1765, 27. April: Freigelassen Anna Maria Stuckwisch, Tochter der Gerd Jürgen und Anna Margareta Stuckwisch (vgl. Nr. 2), für 27 Thaler und 1 Thaler pro sigillo (Nadelgeld).

4. Ein Sterbfall aus dem 18. Jahrhundert.
Am 12. Oktober 1719. Wegen des Colonus Jürgen Stuckwisch Nachlaß wird der Sterbfall festgesetzt zu 140 Thalern (ebenso hoch im Jahre 1783 beim Tode von Gerd Jürgen Stuckwisch, Gatten der Anna Margareta Meyer zum Vorwalde.

5. Verzichtleistung einer Erbtochter
gegen eine höhere Abfindung (s. Stfg. S. 61).
(Das Original befindet sich auf dem Meierhofe zu Vorwalde.)
Des Hochwürdigsten, Durchlauchtigsten Fürsten und Herrn, Herrn Friedrichs, Herzog zu York und Albanien (in England), Bischofs zu Osnabrück, Herzogs zu Braunschweig und Lüneburg pp.: Unsers allergnädigsten Fürsten und Herrn - Wir, Johann Erich Dürfeld, Hochfürstlicher Rat, Beider Rechte Doktor, Advocatus Patriae pp. als der interims Verwaltung des Gogerichts zu Ostercappeln höchst angeordneter Richter, urkunden hiermit, daß vor uns erschienen in einem besonders dazu gesetzten Gericht der Colon Johann Friedrich Meyer zum Vorwalde, Kirchspiels Venne, an einem, und dessen leibliche Tochter erster Ehe, Regina Maria Meyer's, mit ihrer leiblichen Schwester und Schager, den Eheleuten, Kaufhändler Georg Heirnich Linnenschmidt, dessen Frau Maria Elisabeth Meyer zum Vorwalde und dem Anerben zu dem Meierhofe zu Venne, Johann Everhard Meyer, am andern Teile.Die letzteren gaben uns des mehreren zu vernehmen: Wie daß die besagte Tochter erster Ehe, Regina Maria Meyer's zwar Hoffnung habe, von dem Anerbrecht zum Meyerhofe zum Vorwalde zu seiner Zeit Gebrauch machen zu können, daß aber ihr leiblicher Vater, der mitgegenwärtige Colon Johann Friedrich Meyer zum Vorwalde, von welchem der Meyerhof herrührte, ein gesunder Mann in seinem besten Alter von 42 Jahren sei; daß er in seiner zweiten Ehe bereits sechs noch lebende Kinder, teils Söhne, teils Töchter, gezeuget habe und in dieser und etwaigen ferneren Ehen noch mehrere zeugen könne, und es, zumal wenn dieser ihr leiblicher Vater und wahrer Colon, nach dem gewähnlichen Laufe der Dinge seine höchstwahrscheinlichen Jahre auslben sollte, gar zu spät werden würde, ehe sie, Regina Maria Meyer's, von solcher Hoffnung oder Rechte Gebrauch machen und vernünftig zustande kommen könnte; daß es mithin in aller und jeder Rücksicht, viel besser, angemessener sei, wenn sie, Regina Maria Meyer's, welche ohnehin zu ihren braven, wohlmeinenden Eltern und zu den Kindern zweiter Ehe die größte Liebe und Zuneigung hege, von allen Anerbrechtsgedanken zu dem Meierhofe zum Vorwalde und weitaussehenden Hoffnungen gänzlich abstrahierte (= absähe), und dagegen durch väterliche Güte und Vorsorge, auf eine andere schickliche Art, bei guter Gelegenheit, zeitig zustande gebracht würde; daß auch hierzu nunmehr, in der nämlichen Hausgenossengesellschaft, worin der Meierhof zu Vorwalde gehöre, nämlich auf dem ansehnlichen Meierhofe zu Venne, eine vorteilhafte Gelegenheit eingetreten und die Sache, unter Genehmigung der Eltern und respektiven Anverwandten, dahin gediehen sei, daß zwischen ihr, der Regina Maria Meyer's, und ihm, dem Anerben zum Meierhofe zu Venne, Johann Everhard Meyer, bereits ein wirkliches Eheverlöbnis errichtet wäre, daß aber diesseits sehr gewünscht würde, daß vor dessen Vollziehung, zur Vorbeugung aller möglichen Irrungen, über das ganze Geschäft eine gerichtliche Verschreibunb errichtet und aufgenommen würde. Wie nun der mitgegenwärtige, leibliche Vater, Colon Meyer zum Vorwalde, hierauf erklärte, daß er auch seinerseits diesen Plan in Erwägung aller Umstände angemessen und billig finde, fortan mit dessen Erfüllung zufrieden sei, und er es des Endes an einer honetten (= anständigen) Abfindung seiner lieben Tochter, der jetzigen Braut, nicht ermangeln lassen würde, so ist folgendes gerichtlich wiederholt, verglichen, vereinbaret und unwiderruflich festgesetzet worden.
  1. haben die gedachten beiden verlobten Personen ihr bereits errichtetes Eheverlöbnis, unter Zustimmung aller übrigen Comparenten (= Vertragschließenden), nochmals wiederholet, mit der Erklärung, daß dieses, mit Gottes Hilfe, in diesem Herbste christlich vollzogen werden sollte.
  2. versprach der leibliche Vater, Colon Meyer zum Vorwalde, seiner vorbesagten Tochter und jetzigen Braut, zu ihrer gänzlichen Abfindung, nciht nur einen honetten, sogenannten Brautwagen, nach dem Fuße, wie seiner mitgegenwärtigen älteste Tochter erster Ehe, jetzige Ehefrau Linnenschmidt, solchen empfangen, mitgeben, sonder auch die Summe von Ein Tausend rthl. (Reichsthalern) Brautschatz und fünfhundert rthl. für besagtes Anerbrecht bar auszahlen zu wollen, wogegen
  3. die besagte Tochter und Braut, Regina Maria Meyer's, unter Zustimmung ihres Bräutigams und ihrer Schwester und Schwagers, Eheleute Linnenschmidts, von allen Ansprüchen und Rechten, welche ihr an dem Meierhofe zu Vorwalde wegen des Anerbrechts, kindlichen Teils, oder sonst auf irgend eine Art competierten (= zuständen), oder competieren möchten, einen gänzlichen Abstand nahm, mit der Erklärung, daß dieser Abstand, in Ansehung des Anerbrechts, auf die Kinder, welche ihr Vater in seiner zweiten EHe bereits gezeuget hätte oder auch noch zeugen möchte, geschehen sein sollte; dergestalt, daß eines von denselben, welches die Ordnung treffen und (welches) von ihrem Vater dazu tauglich und dienlich befunden würde, solches, zu seiner Zeit, ohne jemandes Verhinderung, ausüben und vererben könne und möge.
Wie nun allerseits Comparenten, nach deutlicher Verlesung und Erklärung, mit dieser ganzen Verhandlung nochmals wohlzufrieden waren, und deren Festhaltung und treuliche Erfüllung - unter Verband ihrer respektiven Habe und Güter - sich wechselseitig versprachen, so haben dieselben den Einreden des Betruges, listigen Ueberredung, Furcht, Zwanges, Irrtums, der Verletzung utner oder über die Hälfte, der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, und allen andern Einreden und Rechtswohltaten feierlichst entsagt, und die mehrgedachte Regina Maria Meyer's insbesondere auf ihre Minderjährigkeit und daher rührenden Einreden und Rechtswohltaten, nach deutlicher Erklärung derselben, Verzicht getan, und vermittles erstatteten körperlichen Eides, so wahr ihr Gott und sein heiliges Wort helfen, versprochen, der gedachten Einreden in Ansehung dieser Handlung und Vereines (sich) nicht bedienen zu wollen, wie denn schließlich die Comparenten die Festhaltung aller Vorstehenden zu unserer Hand stipulieret (= vereinbaret) haben.
Urkundlich des hierunter gelegten Hochfürstlichen Gogerichts-Siegels und des Beeideten Gerichtsschreibers Unterschrift so geschehen auf dem Hause Wahlburg, Kirchspiels Ostercappeln, ein Tausend achthundert und zwei, den zwanzigsten Oktober.
LS.          Wehrkamp

VII. Sonstiges.
Die nächste Tagung wird im Jahre 1835 in Osnabrück stattfinden. Dies Blatt ist herausgegeben im Auftrage des Vorstandes vom Schriftführer, W. Meyer zum Vorwalde, Hannover, Türkstraße 1, I. An ihn sind alle Mitteilungen und Beitrittserklärungen zu richten und von ihm weitere Exemplare des Mitteilungsblatts á 0,35 Reichsmark und der Stammfolge zu beziehen.

Culemannsche Buchdruckerei, Hannover
 

 

Siehe dazu auch:
Bericht zur 1. Familientagung
Einladung zur 2. Familientagung
Bericht zur 2. Familientagung
Einladung zur 3. Familientagung
Bericht zur 3. Familientagung
Mitteilungen des Familienverbandes Ausgabe Nr. 1
Mitteilungen des Familienverbandes Ausgabe Nr. 2
Mitteilungen des Familienverbandes Ausgabe Nr. 4
Mitteilungen des Familienverbandes Ausgabe Nr. 5
Mitteilungen des Familienverbandes Ausgabe Nr. 6

 

 

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