Abschrift der
Mitteilungen
des
Familienverbandes
"Meyer zum Vorwalde" (e.V.)
Nr. 2 Mai1932

I.
Bericht über den fünften Familientag
(Erstattet vom Vorsitzenden.)

Die fünfte Tagung des Familienverbandes fand, wie auf der 4. Tagung in Bremen bereits beschlossen war, am 15. Juni 1930 in Bad Essen (Högers Hotel) statt. Auch sie war von familienhaftem Geist erfüllt und führte 53 Teilnehmer zusammen, darunter erfreulicherweise 8 Jugendliche. Die Tagesordnung beschränkte sich auf einen Bericht des Vorsitzenden, den Bericht des Kassenwarts und die Erörterung über die Zeit der nächsten Tagung, und gab im übrigen Raum zum Kennenlernen der z. T. zum erstenmal erschienenen Mitglieder. Besonders freudig wurde das Erscheinen zahlreicher Angehöriger der Linie Heitmeyer als Zeichen des wachsenden Interesses für die Bestrebungen des Verbandes begrüßt. Möge das Beispiel recht rege Nachahmung finden!

Der Beschluß der Tagung ging zwar dahin, daß am 1. oder 2. Sonntag nach Pfingsten 1932 eine erneute Tagung stattfinden solle, wobei die Wahl des Tagungsortes (Osnabrück oder Bad Essen) dem Vorstand überlassen blieb; doch haben sich seitdem die wirtschaftlichen und sonstigen Schwierigkeiten in unserem Vaterlande so zugespitzt, daß von verschiedenen Seiten der Wunsch ausgesprochen wurde, in diesem Jahre von der Abhaltung einer Tagung abzusehen: ein Wunsche, dem sich der Vorstand nach langer Prüfung nicht glaubte entziehen zu dürfen. Möge das kommende Jahr uns einen helleren Ausblick in die Zukunft gestatten und uns dann eine um so frohere Tagung ermöglichen, die unter allen Umständen im nächsten Jahre stattfinden wird. An die Mitglieder des Verbandes aber richte ich die herzliche Bitte, nun nicht nur erst recht dem Familienverbande die Treue zu bewahren, sondern durch fleißige Werbung und durch möglichste Gewinnung der Jugend für unsere gute Sache das Ihrige zu deren Förderung zu tun.

II.
Bericht über Veränderungen und wichtige Ereignisse in der Gesamtfamilie seit dem 27. Nov. 1929 bis zum 20. April 1932.
(Erstattet vom Vorsitzenden und vom Schriftführer.)

(Stfg. bedeutet Stammfolge und bezieht sich auf das Buch
"Stammfolge der Gesamtfamilie Meyer zum Vorwalde"
von W. Meyer zum Vorwalde, erschienen 1927
beim Verlag C. A. Starke, Verlag für Sippenforschung
und Wappenkunde, Görlitz O.-L.)

1. Verlobungen.

  1. Anna Glüsenkamp in Darum, Kirchsp. Belm (Stfg. S. 26), mit Kaufmann Erich Erk in Osnabrück.
  2. Amanda Hellbaum in Schwagstorf, Kirchsp. Arenshorst (Stfg. S. 44), mit Landwirt Ernst Thörner, ebd.
  3. Markkötter Heirnich Hellbaum d. J. in Schwagstorf (Stfg. S. 44), mit Emmy Wolter in Osnabrück.
  4. Ella Möhlmeyer in Vorwalde, Urenkelin von Frau Wilhelmine Meyer zu Venne, geb. Meyer zum Vorwalde (Stfg. S. 61), mit Landwirt Hugo Thöle in Engter, Kr. Bersenbrück.
  5. Emma Osthaar in Haaren, Kirchsp. Arenshorst (Stfg. S. 67) mit Anerben Fritz Grafe in Schwagstorf.
  6. Hofbesitzer Witwer Friedrich Osthaar in Haaren (Stfg. S. 67), mit Alma Bunselmeyer in Natrup-Hilter, Kr. Iburg, Schwester der ersten Frau.

2. Vermählungen.
  1. Amanda Kampmann-Bünte (durch Adoption) (Stfg. S. 16) am 12. Juni 1930 mit Landwirt Heinrich Wiedoewer in Broxten, seitdem in Vorwalde (Hof Bünte).
  2. Anerbe Heinrich Tiemann in Dahlinghausen, Kirchspiel Lintorf (Stfg. S. 36), am 3. Juli 1930 mit anna Laker in Dahlinghausen.
  3. Tischler Friedrich Tiemann in Dahlinghausen (Stfg. S 36), am 17. Juli 1931 mit Anna Lina Schumacher in Markendorf, Kirchsp. Buer, Kr. Melle.
  4. Hermine Hellbaum in Schwagstorf (Stfg. S. 45) am 5. Mai 1931 mit Pächter Wilhelm Schomborg in Icker, Kirchsp. Engter.
  5. Liselotte Happe in Alfeld (Leine), Urenkelin der Frau Henriette Meyer zu Essen, geb. Meyer zu Bohmte (Stfg. S. 53), am 11. April 1931 mit Apothekenbesitzer Wilhelm Köthe in Northeim (Hannover).
  6. Dr. med. Adolf Behrmann in Wolfgang bei Davos (Schweiz), Urenkel von Frau Marie Hagemann, geb. Meyer zu Bohmte (Stfg. S. 53), am 3. September 1930 mit Dr. med. Margot Framhein aus Hamburg.
  7. Elisabeth Behrmann in Clausthal-Zellerfeld i. Harz, Schwester des Erstgenannten, am 26. August 1930 mit Diplomchemiker Heinz Mohrmann in Hessen in Braunschweig.
  8. Hildegard Buff in Osnabrück, Engelin der Frau Hedwig Isermeyer, geb. Meyer zu Bohmte (Stfg. S. 54), am 29. August 1931 mit Diplom-Ingenieur Ruprecht May in Berlin.
  9. Elsbeth Buff in Osnabrück, Schwester der Erstgenannten, am 30. Mai 1930 mit Dr. Gerhard Ricker in Berlin.
  10. Walter Meyer zu Broxten, Landwirt, Urenkel der Frau Engel Tölkhaus, geb. Meyer zum Vorwalde (Stfg. S. 61), am 12. Februar 1931 mit Elisabeth Zur Mühlen in Engter.
  11. Herbert Meyer zu Broxten, Anerbe in Broxten, Bruder des Erstgenannten, am 28. Januar 1932 mit Auguste Zur Mühlen in Engter, Schwester der Erstgenannten.
  12. Wilhelm Otte, Anerbe in Broxten, Urenkel der Frau Wilhelmine Meyer zu Venne, geb. Meyer zum Vorwalde (Stfg. S. 61), am 7. April 1932 mit Karoline Böschemeyer in Vorwalde.
  13. Erna Otte in Broxten, Schwester des Erstgenannten, am 7. Mai 1931 mit Kaufmann Wlater Lienhop in Vorwalde.
  14. Anna Möhlmeyer in Vorwalde, Urenkelin der Frau WIlhelmine Meyer zu Venne, geb. Meyer zum Vorwalde (Stfg. S. 61), am 26. November 1931 mit Kaufmann Friedrich Gallmeyer in Holtorf bei Nienburg (Hannover).
  15. Hildegard Haasemann in Osnabrück, Urenkelin der Frau Emilie Eckelmann, geb. Meyer auf Wahlburg (Stfg. S. 62), am 30. Mai 1931 mit Oberförster Ernst Munzel in Schlüchtern, Bez. Kassel.
  16. Hermine Tölkhaus in Osnabrück (Stfg. S. 69) am 31. Juli 1930 mit Diplom-Landwirt Dr. Rudolf Buddenböhmer (kath.) in Lingen a. d. Ems.

3. Geburten.
  1. Hofbesitzer Zu Broxten in Vorwalde und Frau, geb. Düsterberg (Stfg. S. 15), am 8. Mai 1930 ein Sohn, Gerhard.
  2. Hofbesitzer Ernst Bergmann in Vorwalde, Enkel der Frau Elisabeth Dunker, geb. Burlage (Stfg. S. 15/16), und Frau, geb. Kriesmann, am 27. Dezember 1931 eine Sohn, Wilfried.
  3. Landwirt Wiedöwer in Vorwalde und Frau, geb. Kampmann-Bünte (Stfg. S. 16), am 10. Januar 1932 eine Tochter, Wilma.
  4. Kaufmann Adelmann in Lingen und Frau, geb. v. d. Brelie (Stfg. S. 17/18), am 21. März 1930 eine Tochter, Erika.
  5. Hofbesitzer Meyer-Holtkamp in Niewedde und Frau, geb. Gildemeister (Stfg. S. 18), am 14. August 1930 ein Sohn, Ernst.
  6. Farmer Harmeyer in Bluffton (V. St. A.) und Frau Charlotte, geb. Burlage (Stfg. S. 19), am 30. Dezember 1929 ein Sohn, Ernst.
  7. Diplom-Landwirt Holste in Vorwalde und Frau, geb. Düsterberg (Stfg. S. 28), am 31. Januar 1931 eine Tochter, Gerda.
  8. Anerbe Pelster in Dahlinghausen, Kirchsp. Lintorf, und Frau, geb. Gerker (Stfg. S. 33), am 23. Oktober 1930 ein Sohn, Enrst.
  9. Stellmachermeister Schwienefoet in Dahlinghausen und Frau, geb. Pelster (Stfg. S. 33), am 29. Dezember 1931 ein Sohn, Ernst Hermann Heinrich (Rufname unbekannt).
  10. Tischlermeister Pelster in Boitzenhagen, Kr. Isenhagen, und Frau, geb. Müller (Stfg. S. 36), am 5. März 1931 eine Tochter, Magdalene.
  11. Anerbe Heinrich Tiemann d. J. in Dahlinghausen und Frau, geb. Laker (Stfg. S. 36), am 27. April 1931 ein Sohn, Karl Heinrich Gerhard Ernst.
  12. Neubauer Siefering in Broxten und Frau, geb. Hellbaum (Stfg. S. 44), am 6. März 1932 eine Tochter, Emmy.
  13. Anerbe Hellbaum gnt. Hockmann in Niewedde und Frau, geb. Abke (Stfg. S. 49/50), am 7. September 1930 eine Tochter, Anna Elise (Anneliese).
  14. Diplom-Chemiker Mohrmann in Hessen, Freistaat Braundschweig und Frau, geb. Behrmann, Urenkelin von Frau MArie Hagemann, geb. Meyer zu Bohmte (Stfg. S. 53), am 1. Juli 1931 ein Sohn, Claus.
  15. Dipl. Ing. Topuridse in Tiflis (Kaukasien) und Frau, geb. Schwarz, Enkelin der Frau Hermine Sieck, geb. Meyer auf Wahlberg (Stfg. S. 62), am 25. Januar 1932 ein Sohn, Severian Petrowitsch.
  16. Malermeister Martin in Karnap, Kr. Essen (Ruhr), und Frau, geb. Meyer (Stfg. S. 63/64), am 27. Mai 1930 eine Tochter, Margret.
  17. Dipl.-Landwirt Dr. Buddenböhmer in Lingen und Frau Hermine, geb. Tölkhaus (Stfg. S. 69), am 22. Juni 1931 eine Tochter, Ingeborg (kath.)
  18. Hofbesitzer Gr.-Nordhaus in Vorwalde und Frau, geb. Meyer zum Vorwalde (Stfg. S. 70), am 8. Juli 1931 eine Sohn, Gunther.

4. Todesfälle.
  1. Am 22. Januar 1932 starb der Kaufmann Gustav Düsterberg in Vorwalde (Stfg. S. 14), 70 2/3 Jahre alt.
  2. Am 27. September 1930 starb die Witwe Juliane Bergmann, geb. Dunker, in Vorwalde (Stfg. S. 15/16), 82 1/2 Jahre alt.
  3. Am 2. Mai 1930 starb der Hofbesitzer Gustav Glüsenkamp in Gretesch, Kirchsp. Belm, Kr. Osnabrück (Stfg. S. 24), 68 1/2 Jahre alt.
  4. Am 10. August 1931 starb der Hofbesitzer Fritz Düsterberg in Langen, Kirchsp. Badbergen, Kr. Bersenbrück (Stfg. S. 27/28), fast 68 Jahre alt.
  5. Am 25. Januar 1932 starb der Markkötter Heinrich Hellbaum in Schwagstorf, Kirchsp. Arenshorst (Stfg. S. 44), 69 1/3 Jahre alt.
  6. Am 27. November 1929 starb die Ehefrau Elise Hellbaum, geb. Wamhof vor den Wösten, in Kowalewiec (Weizenfeld), Kr. Pleszew (Pleschen) in Polen (ehem. Pr. Posen) (Stfg. S. 45), 64 1/2 Jahre alt.
  7. Am 23. Dezember 1931 starb die Witwe Olga Marcard, geb. Meyer zu Essen, in Bad Essen (Stfg. S. 53), fast 80 Jahre alt.
  8. Am 27. Juli 1931 starb die Witwe Hedwig Isermeyer, geb. Meyer zu Bohmte, in Osnabrück (Stfg. S. 54), fast 78 Jahre alt.
  9. Am 28. Dezember 1931 starb in Königswusterhausen bei Berlin der Major a. D. Curt von François, geschiedener Ehegatte von Margarethe Meyer zu Bohmte (Stfg. S. 59), 78 Jahre alt.
  10. Am 12. April 1930 starb der Kaufmann Ludwig Dreyer in Osnabrück, Schwiegersohn der Frau Emilie Eckelmann, geb. Meyer auf Wahlburg (Stfg. S. 62), 80 Jahre, 2 Monate alt.
  11. Am 19. April 1932 starb in Duisburg am Rhein der Kammermusiker i. R. Wilhelm Meyer (Stfg. S. 64), fast 65 Jahre alt.
  12. Am 31. Januar 1932 starb die Witwe Emma Tölkhaus, geb. Zu Amtern, in Broxten (Stfg. S. 68), fast 69 Jahre alt.

5. Familienfeiern.
  1. Am 18. Dezember 1929 feierte das Ehepaar Georg v. d. Brelie und Frau Hermine, geb. Burlage, in Linden a. d. Ems (Stfg. S. 17/18), das Fest der Goldenen Hochzeit.

6. Sonstige Veränderungen.
  1. Walter Meyer zu Broxten (s.o.) wohnt seit seiner Verheiratung in Engter und hat den Namen "Zur Mühlen" angenommen.
  2. Gerd Tölkhaus (Stfg. S. 69) studiert seit Ostern 1932 Rechtswissenschaft.
  3. Das seot 1924 getrennt lebende Ehepaar Heirnich Gr. Nordhaus und Frau (Stfg. S. 70) hat die eheliche Gemeinschaft wiederhergestellt und wohnt in Vorwalde.
(Wohnungsveränderungen sind fortgelassen; die Nummern innerhalb der einzelnen Abschnitte sind nach der "Stammfolge" geordnet.)

III.
Beiträge zur Stammfolge der Gesamtfamilie
Meyer zum Vorwalde.

(Mitgeteilt vom Schriftführer.)

1.

Im Belmer katholischen Kirchenbuch, in das damals auch die Trauungen, Taufen und Todesfälle der lutherischen Einwohner eingetragen wurden, fand ich folgende Eintragungen über einen bis dahin nicht näher bekannten Ast unserer Familie:

Am 24. November 1657 wird getraut: Gerhardus Meyer zum Vorwalde und Anna Wischen. Trauzeugen sind: Herbord Niemann und Jodocus Düsterberg.

Am 21. Mai 1658 wird die erstgeborene Tochter des Ehepaares Gerhard Wischen getauft. Taufpaten sind: Herbord Meier zum Vorwald und Maria Lineman's von Engter.

Am 31. Mai 1661 ein Sohn: Antonius.

Am 21. Mai 1668 eine Tochter: Anna Margarethe; als Pate tritt u. a. auf: Ebbeker Meier zu Vorwalde.

Am 20. März 1678 ist Gerhard Wischen, geb. Meier zum Vorwalde, beerdigt.

Weiter habe ich die Familie nicht verfolgen können. Aus den Angaben über die Taufpaten geht deutlich hervor, daß Gerhardus Meyer zum Vorwalde ein Bruder des dritten Besitzers des Meierhofes zu Vorwalde aus unserem Mannesstamm, des Ebbeke (Stfg. S. 10), war, ferner, daß Ebbekes Frau, Sibylle Linemann, aus Schleptrup, Kirchsp. Engter, stammte, wie ich bereits in der Stammfolge vermutete.

2.
Im Kopfschatzregister der Samtgemeinde Venne, Staatsarchiv Osnabrück, "Abschnitt 89, Nr. 4", findet sich folgende Eintragung, auf die mich Herr Hofbesitzer W. Fisse-Niewedde freundlichst aufmerksam machte:
1693, 8. April, Ebbeke M. z. V., Mann.
Elsche Lahmerig's, Frau."
Also ist die erste Frau des Ebbeke, Sibylle, geb. Linemann, bereits vorher gestorben. Die zweite Frau hat, nach Ausweis des Kopfschatzregisters, im Jahre 1712 noch gelebt, während Ebbeke damals bereits gestorben war, oder auswärts lebte.

IV.
Urkunden.
(Uebersetzt und mitgeteilt vom Schriftführer.)

1. Die älteste Urkunde über die Meierhöfe zu Bohmte und Essen.

Osnabrücker Urkundenbuch, Bd. 1, Nr. 157 (ca. 1068-1070).
Im Namen der heiligen und ungeteilten Dreieinigkeit. Bekannt sei allen Gläubigen, sowohl den gegenwärtigen als auch den zukünftigen, daß der Edelherr Giselbert und die Edelherring Cuniza, und zwar in Gegenwart und utner beifälliger Zustimmung ihrer Schwester, zwei Plätze, genannt Essen und Bohmte, mit den Hörigen und Unfreien und anderen Nutzungen, die rechtlich zu jenen gehören, zu Lebzeiten des Herrn Bischofs Benno und dessen Edelvogt Everhard dem hl. Petrus für die Osnabrücker Kirche auf die Zusage hin übergeben hat, daß sie zu Lebzeiten jährlich vier Pfund Zehntgelder und vier Stück Wild, und zwar zwei Wildschweine und zwei Hirschkühe, jeder von ihnen beiden bis zum ende ihres Lebens haben sollten. (Es folgen die Namen der Zeugen.) Dies sind die Orte, in denen der Zehnt gelegen ist: Bohmte, Wempen Moor (KR. Vechta), Nemden (Kr. Osnabrück). [Unter den "Plätzen" B. und E. sind hier zweifellos die Meierhöfe zu Bohmte und Essen samt den an ihre Besitzer hörigen Bauernhöfe zu verstehen.]

2. Drei Urkunden zur Geschichte des Vollerbenhofes Tölkhaus.

a) Osnabrücker Urkundenbuch, Bd. 1, Nr. 321 (1169)
Im Namen der heiligen und ungeteilten Dreieinigkeit. Philipp, durch die Gnade Gottes niedriger Fürsorger zu Osnabrück, entbietet allen Christgläubigen im Herrn seinen Gruß. Um fromm die Pflichten eines Hirten unserer Gott dienenden Brüder zu erfüllen, haben wir ihre durch täglichen Ausfall abnehmenden Diensteinkünfte durch Lehen, soweit wir es konnten, zu ergänzen uns mit brennendem Eifer häufig Mühe gegeben. Daher kommt es, daß wir gewisse Bauernhöfe, die uns nur in Bezug auf ihre Zehntleistungen von unseren Ministerialen zurückerstattet worden sind, der Kirche des hl. Johannes für immer, um dem Nutzen der Brüder zu dienen, abgetreben haben, deren Namen wir schriftlich festhalten. Es sind aber folgende: einer in Handarpe, einer in BRoxten (Brocsethen, usw. Daß nicht jemand versuche, diese durch das Niedergeschriebene und unser Siegel bezeichneten Höfe in Zukunft auf Antrieb des Teufels durch schlechte Machenschaften zu entreißen, das haben wir unter Verbot mit einer Verfluchung durch das Ansehen Gottes, des sel. Petrus und unser eigenes Ansehen verhindert; indem wir sie verachten und nicht achten, haben wir hinzugefügt, daß sie mit dem ewigen Feuer der Hölle zusammen mit dem Teufel zu bestrafen sind. (Es folgen die Namen der Zeugen.) [Unter dem Hofe BRoxten kann nur der Vollerbenhof Tölkhaus verstanden werden.]

b) Osnabrücker Urkundenbuch, Bd. 3, Nr. 483 (1273)
Conrad, durch Gottes Gnade erwählter Bischof der Osnabrücker Kirche, bietet allen, die dies Schriftstück sehen werden, damit ein Andenken an die ausgeführte Tat dar. Wir gebehren also, daß allen bekannt sei, daß der Ritter Hugo von Stockum [Kr. Osnabrück], genannt Bar der Aeltere, als er bis dahin noch lebte und seiner mächtig war, mit Zustimmung seiner Gattin Gosta und aller seiner Erben, sowohl der Söhne wie auch der Töchter, dem Kapitel der Kirche des hl. Johannes in unserer Neustadt die Vogtei über zwei Erben [= Höfe] in dem Gutsbezirk STockum, welche er von dem Edelherrn Otto, Grafen auf der Ravensburg, zu Lehen trug, demselben Kapitel für den Schaden, den er ihm in dem Gutsbezirk STockum und in Tölkhaus (Telinghusen) in der Kirchengemeinde Venne zugefügt hatte, für sechsundvierzig Mark gebräuchlichen Geldes unter der Bezeichnung "Pfand" verpfändet hat. [Es folgen nähere Bestimmungen.] Geschehen und gegeben im Jahre des Herrn 1273, am 8 Tage nach der Verkündigung der seligen Jungfrau Maria (= 1. April). [Es folgen die Namen der Zeugen.]

c) Weistum der Hausgenossenschaft des Meierhofes zu Uphausen, zu der auch der Vollerbenhof Tölkhaus gehörte (Nach dem niededeutschen Urtext bei Grimm: Weistümer, Bd. III., S. 193 f.)
Im Jahre 1570, am Sonntage vor Michaelis, ist das Hausgenossenrecht auf dem Meierhofe zu Uphausen gehalten und von denselben Hausgenossen, die auf dem Meierhofe ihre "Sprache" hielten, als Urteil und Recht geurteilt und richterlich als Recht das gewiesen, wie nachgeschrieben ist.
Zum "Herrgewedde" des Mannes. Wenn die Männer versterben, kommt dem Herrn Propst (von St. Johannis zu Osnabrück) zu: das beste Pferd mit seinem Zubehör, das ist mit Sattel, Zaum, Schwert, Stiefeln und Sporen, ferner ein Kessel, so groß, daß ein gestiefelter und gespornter Mann hineintreten kann. Ein Topf, in welchem man ein Huhn sieden kann. Eine Kiste, in der des Mannes Kleider liegen können, oder die so lang sei wie ein Schwert. Ein Sack, ein Säckel, alles dasjenige, was zu einer Hand (Person?) gehört. Seine besten Kleider.
Zum "Gerade" einer Frau. Der Frau beste Kleider und Zierrat, damit sie sich zu ihrer Hochzeit und an Festtagen schmückt. Also alles verarbeitete Silber und Gold. Ein Buttertopf aus Birnenholz. Aller verarbeitete Flachs. Eine gute Kleiderkiste. Ein Schrein. Nach diesem vorgemeldeten Vorfall, wenn [nämlich] von zwei Personen einer verstirbt, kommt dem ehrwürdigen Herrn Probst das gesamte halbe, vierfüßige Gut zu, auch die Bienen zur Hälfte, wenn sie da sind.
Bei der Wer (= Hof) hat zu bleiben alles Korn, es sei im Lande oder auf dem Balken, und alles geschlachtete Gut. Falls beide Leute, die das Erbe besitzen, gestorben sind und ein Kind hinterlassen, das die vier Wände beschreiben kann, soll es an der Stelle eines seiner Eltern stehen.
Falls die Frau verstorben ist, gehört dem Manne im voraus das beste Pferd, sowei Bulle, Sau, Eber, Ferkel, die im jüngsten Wurfe sind.
Fals jemand das "Hausgenossenrecht", wenn man es abhält, dreimal hintereinander ohne dringende Entschuldigung versäumt, derselbe soll dessen verlustig sein, und nimmer wieder dazu zugelassen werden, außer des Propstes zuvor geäußertem Willen, aber dennoch auf Bitten der gemeinen Hausgenossen gegen den Propst.
Wenn jemand aus oder in das Hausgenossenrecht geht oder kommt, alsdann gehört es sich für ihn, fürs erste, dem gemeinen Hausgenossen zu geben einen Schilling (= 1/24 Taler), dem Meier einen Schilling, dem Vogt einen Schillling. Auf wessen Erbe jemand kommt, von demselben Erbe gehört es sich für einen, wieder zu geben, falls er dort ist, oder vom nächsten Blut.
Es gehört sich, daß die Schulden aller vor St. Andreas Tag (30. November) bezahlt werden; wo das nicht angeht, hat er einmal Nachricht zu geben, daß er binnen drei Tagen bezahlt; wenn dann nicht, so soll der Vogt drei Hausgenossen nehmen und denselben ohne Gnade pfänden.
Ein Schuldschwein alle Jahre, wenn dort Mast ist, welches fett ist; sonst ist eine Mast zu bezahlen mit einem Thaler.
Es ist zu wissen, daß des Eintritts der Hausgenossen wegen ein Streit entstanden ist und etliche, die auf dem Erbe der Herren geboren sind und darauf bestehen (= leben), meinen, dem Meier, Hausgenossen und Vogt nichts geben zu müssen.
Daher ist im Jahre 1578 auf dem Meierhofe zu Uphausen von den Hausgenossen einträchtig beschlossen und angenommen, daß ein jeder, er sei auf dem vorgemeldeten Erbe geboren oder nicht, dem Hausgenossen einen Schilling, dem Vogt einen Schilling und dem Meier einen Schilling, bei zwei Personen beide zusammen sechs Schillinge geben und erlegen sollen.

V.
Sonstiges

Der nächste Familientag wird bestimmt im Jahre 1933 stattfinden. Dies Blatt ist herausgegeben im Auftrag des Vorstandes vom Schriftführer, W. Meyer zum Vorwalde, Hannover, Türkstraße 1 I. An ihn sind alle Mitteilungen und Beitrittserklärungen zu richten und von ihm weitere Exemplare des Mitteilungsblatts à 0,35 M und der Stammfolge zu beziehen.

Culemannsche Buchdruckerei, Hannover
 

 

Siehe dazu auch:
Bericht zur 1. Familientagung
Einladung zur 2. Familientagung
Bericht zur 2. Familientagung
Einladung zur 3. Familientagung
Bericht zur 3. Familientagung
Mitteilungen des Familienverbandes Ausgabe Nr. 1
Mitteilungen des Familienverbandes Ausgabe Nr. 3
Mitteilungen des Familienverbandes Ausgabe Nr. 4
Mitteilungen des Familienverbandes Ausgabe Nr. 5
Mitteilungen des Familienverbandes Ausgabe Nr. 6

 

 

Zurück/Back

Home