Abschrift der
Mitteilungen
des
Familienverbandes
"Meyer zum Vorwalde" (e.V.)
Nr. 1 Dezember1929

Zum Geleit
Durch die mit dieser Nummer beginnenden "Mitteilungen" beabsichtigt der Vorstand des Familienverbandes, über den Verlauf der Familientage, die dort gehaltenen Vorträge und die seit dem Erscheinen der Stammfolge in der Gedamtfamilie eingetretenen Veränderungen fortlaufend zu berichten, wichtige Urkunden zur Geschichte der Gesamtfamilie und ihrer Höfe zu veröffentlichen und so das Interesse und das Verständnis für die Geschichte der Gesamtfamilie und ihrer Besitzungen zu fördern und das Band zwischen den Mitgliedern der Gesamtfamilie enger zu knüpfen.
An alle Mitglieder der Gesamtfamilie ergeht gleichzeitig die dringende und herzliche Bitte, dem Vorstand, besonders dem Schriftführer, von allen frohen und traurigen Ereignissen in der Familie, auch Änderungen der Anschriften, zu berichten und ihm bei seiner Erforschung der Familien- und Höfegeschichte behilflich zu sein.
Diejenigen Mitglieder der Gesamtfamilie, die dem Verbande noch nicht beigetreten sind, mögen es als ihre Pflicht erkennen, dies endlich zu tun, ganz besonders aber bittet der Vorstand alle Verbandsmitglieder, die Tagungen des Verbandes, deren nächste aller Voraussicht nach am 15. Juni (Trinitatissonntag) 1930 in Bad Essen, also im Gebiet der alten Heimat stattfinden wird, persönlich und mit ihren Angehörigen, ohne ungerechtfertigte Rücksichtnahme auf persönliche oder wirtschaftliche Hindernisse, zu besuchen, damit der Zweck der Tagungen möglichst vollständig erreicht wird.
Der Schriftführer:
W. Meyer zum Vorwalde

II.
Bericht über den vierten Familientag
(Erstattet vom Vorsitzenden.)

Der Familienverband hielt am 26. Mai 1929 seinen vierten Familientag in der Meierei des Bremer Bürgerparks ab. Der Vorsitzende, MEd.-Rat Dr. Meyer, eröffnete die Tagung und gab einen kurzen Bericht über die bisherige Entwicklung des Verbandes, welcher z. Zt. 32 ordentliche und 35 außerordentliche Mitglieder zählt. Leider waren nur 25 Mitglieder erschienen, Der Kassenwart, Bankdirektor Ludwig Meyer, berichtete über den Stand des Vermögens; die Kasse wurde geprüft und richtig befunden, so daß derm KAssenwart mit Dank Entlastung erteilt werden könnte. Der Schriftführer, Studienrat Wilhelm Meyer zum Vorwalde, hielt einen Vortrag über den "Osnabrücker Bauernstand im späten Mittelalter". Satzungsgemäß aus dem Vorstand ausscheidend, wurde er einstimmig wiedergewählt.

Mit Rücksicht darauf, daß offenbar die Wahl des Ortes sich für den Besuch der diesjährigen Tagung als nicht günstig erwiesen hatte, andererseits aber der Verlauf der letzteren sich besonders harmonisch entwickelte, [wurde beschlossen,] die nächste Tagung schon 1930, und zwar am 1. Sonntag nach Pfingsten, in Bad Essen abzuhalten. Ein weiterer Beschluß ging dahin, den Vortrag des Schriftführers in den demnächst erscheinenden "Mitteilungen des Familienverbandes" unverkürzt im Druck erscheinen zu lassen.

Ein Spaziergang durch die schönen Anlagen des Bürgerparks nebst photographischer Aufnahme leitete nach dem Kaffee zum gemeinschaflichen einfachen Abendbrot über, und es wurde allgemein bedauert, daß die Notwendigkeit für viele der Teilnehmer, wieder in die Heimat zurückzukehren, die in herzlichem Einvernehmen und frohgemuter Stimmung verlaufene Tagung verhältnismäßig früh zum Abschluß brachte.

III.
Bericht über Veränderungen
und wichtige Ereignisse in der Gesamtfamilie

seit der Drucklegung der Stammfolge bis zum 1. Dezember 1929.
(Erstattet vom Schriftführer.)

(Stf. bedeutet Stammfolge und bezieht sich auf das Buch
"Stammfolge der Gesamtfamilie Meyer zum Vorwalde"
von W. Meyer zum Vorwalde, erschienen 1927
beim Verlag C. A. Starke, Verlag für Sippenforschung
und Wappenkunde, Görlitz O.-L.)

1. Verlobungen.
  1. Liselotte Happe in Alfeld (Leine), Urenkelin von Frau Henriette Meyer, geb. Meyer zu Bohmte (Stf. S. 53), mit Apotheker Wilhelm Köthe in Hildesheim.
  2. Elsbeth Buff in Osnabrück, Enkelin von Frau Hedwig Isermeyer, geb. Meyer zu Bohmte (Stf. S. 54), mit Dr. phil. Gerhard Ricker in Berlin

2. Vermählungen.
  1. Gertrud Gildemeister in Bad Rothenfelde, Tochter von + Frau Helene Gildemeister, geb. Burlage (Stf. S. 18), am 12. September 1929 mit Hofbesitzer Heinrich Meyer-Holtkamp in Niewedde.
  2. Charlotte Burlage, bisher in Vorwalde (Stf. S. 19), am 6. April 1929 mit Heinrich Harmeyer aus Herringhausen, Kirchspiels Osterkappeln, jetzt Farmer in Bluffton, Indiana, V. St. A.
  3. Heinrich Pelster, Anerbe in Dahlinghausen (Stf. S. 33), am 7. Juni 1928 mit Lina Gerker aus Meesdorf, Kirchspiels Buer.
  4. Anna Pelster in Dahlinghausen (Stf. S. 33) am 10. Nov. 1927 mit Stellmachermeister Heinrich Schwienefoth, seitdem in Dahlinghausen.
  5. Hermann Pelster aus Rabber, Kaufmann in Osnabrück (Stf. S. 35), am 19. Juni 1928 mit Caroline Meyer aus Dahlinghausen.
  6. Wilhelm Knippenberg, Dr. rer. pol. in Oppeln (Oberschlesien), Sohn von + Frau Clara Knippenberg, geb. Pelster (Stf. S. 37), am 22. September 1928 mit Ilse Lübbert aus Kiel.
  7. Wilhelm (nicht Heinrich) Hellbaum, gt. Hockmann, Anerbe in Niewedde (Stf. S. 49/50), am 22. Juni 1929 mit Auguste Abke aus Vorwalde.
  8. Friedrich Hellbaum, gt. Hockmann, z. Zt. in Niewedde (Stf. S. 49), am 6. Sept. 1929 mit Luise Paul aus Oelingen, Kirchspiels Osterkappeln.
  9. Karl Hubert Hagemann, Kaufmann in Berlin, Enkel von + Frau Marie Hagemann, geb. Meyer zu Bohmte (Stf. S. 53), am 23. März 1929 mit Magdalene Göritz aus Berlin-Lichtenfelde.
  10. Seine Schwester Marie Elisabeth Hagemann, ebd., am 4. Juli 1929 mit Kaufmann James Bueck in Berlin.

3. Geburten.
  1. Oberlandmesser Zimmermann in Stettin und Frau, geb. Burlage (Stf. S. 19), am 1. März 1928 eine Tochter, Ingeborg Anna Emmi.
  2. Lehrer Buddenberg in Vorwalde und Frau, geb. Burlage (Stf. S. 19), am 20. Febr. 1929 ein Sohn, Hans Heinrich Oskar.
  3. Anerbe Glüsenkamp in Gretesch, Kirchspiels Belm, und Frau, geb. Suhre (Stf. S. 24), am 23. Jan. 1928 ein Sohn, Wilhelm Gerhard Gustav Heinrich.
  4. Diplom-Landwirt Holste in Vorwalde und Frau, geb. Düsterberg (Stf. S. 28), am 4. Nov. 1928 eine Tochter, Martha Bertha Waltraud.
  5. Stellmachermeister Schwienefoth in Dahlinghausen und Frau, geb. Pelster (Stf. S. 33), am 15. April 1929 eine Tochter, Ilse Charlotte Elise.
  6. Anerbe Pelster in Rabber und Frau, geb. Weber (Stf. S. 34), am 25. März 1929 ein Tochter, Marie Magdalene.
  7. Kaufmann Pelster in Osnabrück und Frau, geb. Meyer (Stf. S. 35), am 21. Okt. 1929 ein Sohn, Hermann Friedrich Gerhard.
  8. Dr. Knippenberg in Oppeln und Frau, geb. Lübbert (Stf. S. 37), am 3. Juli 1929 eine Tochter, Ingrid.
  9. Heuermann Hellmich in Schwagstorf und Frau, geb. Hellbaum (Stf. S. 44), am 19. Nov. 1927 ein Sohn, Hermann Heinrich Friedrich.
  10. Anerbe Wilhelm Hellbaum gt. Hockmann in Niewedde und Frau, geb. Abke (Stf. S. 49/50), am 26. Mai 1928 ein Sohn, Heinrich Friedrich.
  11. Demselben Ehepaar am 27. Juli 1929 ein Sohn, Hermann Friedrich.
  12. Juwelier Timm in Haburg und Frau, geb. Meyer zu Bohmte (Stf. S. 57), am 17. Jan. 1929 ein Sohn, Reinhard Jens August.
  13. Dipl.-Ing. Peter Topuridse in Tiflis und Frau, geb. Schwarz, Enkelin von + Frau Hermine Sieck, geb. Meyer (Stf. S. 62), am 29. März 1928 eine Tochter, Elisawetha Petrowna.
  14. Gutsbesitzer Held auf Wahlburg und Frau, geb. Teschemacher (Stf. S. 65), am 25. Nov. 1929 eine Tochter, Amely Anni Hildegund.
  15. Hofbesitzer Osthaar in Haaren und Frau, geb. Bunselmeyer (Stf. S. 67), am 7. Mai 1929 ein Sohn, Günther Wilhelm Adolf Heinrich.

4. Todesfälle.
  1. Am 27. Februar 1929 starb die Besitzerin des Meierhofes zu Essen, Fräulein Johanne Meyer, im Alter von 88 Jahren. (Stf. S. 53)
  2. Am 7. August 1929 starb die Ehefrau Wilhelmine Osthaar, geb. Bunselmeyer, in Haaren im Alter von 30 Jahren. (Stf. S. 67.)

5. Familienfeiern.
  1. Am 14. April 1929 feierte das Ehepaar Hofbesitzer Kampmann in Niewedde (Stf. S. 16) seine Silberne Hochzeit.
  2. Am 21. März 1928 waren die noch lebenden Kinder und Schwiegerkinder des + Hofbesitzers Burlage in Niewedde (Stf. S. 17ff.) zur Gedenkfeier des 100. Geburtstags ihrer erst im Jahre 1922 verstorbenen Mutter versammelt.
  3. Am 24. Februar 1929 feierte Frau Hedwig v. Hahn, geb. Meyer zu Bohmte (Stf. S. 53), in großer Rüstigkeit ihren 90. Geburtstag.

6. Sonstige Veränderungen.
  1. Friedrich Kampmann (Stf. S. 16) ist nach bestandener Elevenprüfung z. Zt. in der väterlichen Wirtschaft tätig.
  2. Seine Schwester Amanda ist von dem Ehepaar Hofbesitzer Bünte in Vorwalde adoptiert worden.
  3. Ernst Tiemann (Stf. S. 35), bisher Heuermann in Dahlinghausen, hat eine Pachtung daselbst übernommen.
  4. Friedrich Hellbaum gt. Hockmann (Stf. S. 49) ist im Oktober 1929 in die Heimat zurückgekehrt.
  5. Tischlermeister Wilhelm Hurrelbrink (Stf. S. 44) wohnt seit 1928 in Niewedde.
  6. Hildegard Meyer zu Bohmte (Stf. S. 56) ist z. Z. als Schwster in Halle (Saale) tätig.
  7. Jürgen Tölkhaus (Stf. S. 69) ist nach erlangter Obersekundarreife abgegangen, um zunächst in der väterlichen Wirtschaft die Landwirtschaft zu erlernen.
  8. Sein Bruder Wilhelm besucht seit Ostern 1929 die Quarta des Realgymnasiums zu Osnabrück.
Anm.: Die Nummern innerhab der einzelnen Abschnitte sind nach der "Stammfolge" geordnet.
IV.
Der Osnabrücker Bauernstand im späten
Mittelalter.

Vortrag, auf dem Familientag des Jahres 1929 gehalten
von W. Meyer zum Vorwalde.

Verehrte Anwesende! Unsere Gesamtfamilie ist aus dem niedersächsischen Bauernstande hervorgegangen und zum größten Teile noch heute in der Landwirtschaft, und sei es auch im fernen Amerika, tätig. Da mag es sich wohl einmal geziemen, an einem Festtage wie dem heutigen sich zu erinnern, wie es früher, d. h. im späten Mittelalter, bei unseren Vorfahren aussah.

Damals, d. h. etwa um 1300 - 1500, gab es im alten Hochstift Osnabrück, den heutigen Kreisen Bersenbrück, Wittlage, OSnabrück, Iburg und Melle, etwa 2200 Vollerben und reichlich 1000 Halberben; letztere waren zu einem kleinen Teile durch einmalige Teilung alter Vollerbenhöfe entstanden, meistens aber handelt es sich um in ihrer Entwicklung und Leistungsfähigkeit zurückgebliebenen Vollerben. Im 13. und 14. Jahrhundert wurden vielfach kleinere Besitzungen aus den alten Erben ausgeschieden, mit Markengrund erweitert und auf diese Weise wirtschaftlich selbständig, die sogen. Erbköttereien, deren Zahl sich schließlich auf über 1000 belief. Erst nach 1400 kamen ganz allmählich, von 1500 an schneller, die Markköttereien und in einzelnen Gemeinden auch noch die Winnköttereien und die Kirchhöfer auf.

Mindestens auf den größeren Besitzungen war die Arbeitskraft des Besitzers und seiner Familie voll und ganz durch die Landwirtschaft in Anspruch genommen, die kleinen Besitzer trieben daneben vielfach ein Handwerk, wobei es sich so gut wie ausschließlich um die Verarbeitung der von Bauern gelieferten Rohstoffe handelte, abgesehen allerdings vom Schmiedehandwerk. Von besonderer Bedeutung war das Bauernhaus selbst, das in erster Linie den Zwecken der Wirtschaft diente und zu behaglichem und auch nur gesundem Wohnen wenig Möglichkeit bot. Hier wurde auf der breiten und langen Diele das Getreide mit dem Flegel gedroschen, der Flachs gesponnen und das Garn gewebt, das Heu und Stroh zu Häcksel geschnitten und der Schinken geräuchert, hier auch die so gewonnenen Vorräte aufbewahrt. Insbesondere war das Haus die Wirkungsstätte der Frau, deren Arbeit sich gerade in ihm so mannigfaltig und doch einheitlich gestalten konnte, weil es für die Aufgaben der bäuerlichen Wirtschaft eine geradezu vollkommene Lösung bot. Fast durchweg waren die Frauen die Seele der Wirtschaft.

Ursprünglich lag das Haus aber nicht, wie vielfach heute, als Einzelhof inmitten der zu ihm gehörigen Ländereien, sonder mit mehreren, etwas 5 - 8, anderen Gehöften bildete es lockere Haufendörfer, erst allmählich, als der Einzelne durch die Vervollkommnung der wirtschaftlichen Hilfsmittel selbständig wurde, entstand, besonders auf dem weniger fruchtbaren Boden, der Einzelhof, der auf dem Gebiet der alten, geschlossenen Dörfer noch heute im Vordringen ist. Die Wirtschaft des Osnabrücker Bauern beruhte in älterer Zeit auf zwei Grundlagen: einmal auf seinem Ackerland nebst Garten, sodann auf seinem Nutzungsrecht an der Mark. Auf weniger fruchtbaren Boden wurde meistens Roggen und Hafer, auf besserem Boden vielfach auch Gerste gebaut, dagegen war der Anbau des Weizens noch unbekannt.

Der Umfang der Besitzungen war innerhalb der Höfeklassen an den einzelnen Orten einigermaßen gleich, dagegen zeigten sich erhebliche Unterschiede in den Verhältnissen der verschiedenen Orte; je nach der Fruchtbarkeit des Bodens und der Dichtigkeit der Bevölkerung. Während der durchschnittliche Umfang einer Vollerbenstätte etwas 30 alte Morgen zu je vier Scheffelsaat betrug, so umfaßte ein Vollerbenhof in Niewedde allein an Ackerfläche etwa 190 Scheffelsaat, in Hördinghausen dagegen nur 75 Scheffelsaat. Auch die Bebauungsweise war je nach Art und Lage des Ackerlandes verschieden, Die älteste Form ist das besonders in den alten, hoch und trocken gelegenen Ortschaften des Kreises Bersenbrück sich befindende Eschland. Hier war die gesamte, in einem Stück liegende Ackerfläche in schmale, die ganze Länge einnehmende Streifen geteilt, die den einzelnen Besitzern gehörten und gewöhnlich jahraus, jahrein mit Roggen bebaut wurden. Kleinere, in der Regel jüngere Esche wurden mit Hafer bebaut. Auf dem besonders fruchtbaren Boden des östlichen Kreises Wittlage herrschte die Zweifelder-Wirtschaft, hier zerfiel das Ackerland einer Gemeinde in rechtwinklig zu einander liegende Teile oder Gewanne, die so viele Streifen hatte, als Besitzer an ihnen Anteil hatten, die eine Hälfte der Gewanne wurde mit Sommer-, die andere mit Winterfrucht bestellt. Jünger ist die Siedlungsform des Einzelhofes, der seinen gesamten Besitz in geschlossenen Ackerflächen, den sogen. Kämpen, um sich hat. Hier herrschte in früheren Zeiten vielfach die Dreifelderwirtschaft, d. h. es wechselten Winterfrucht, Sommerfrucht und Brache miteinander ab. Während der Einzelhofbesitzer frei wirtschaften konnte, war der Esch- oder Gewanngenosse dem Flurzwang, d. h. dem gemeinsamen Beschluß aller Genossen über Art der Bebauung und Zeit der Ernte, unterworfen. Zur Saat gehörten auch Erbsen und Bohnen, Flachs und Hanf. Das Stoppelland diente als Weide, es gab also keine zweite Frucht. Im Garten wurde besonders Grünkohl, daneben auch Zweibeln, Kümmel, Lattich, Salbei und sonstige Gewürz- und Hausmittelpflanzen gezogen; Obstbäume dagegen standen frei am Hofzaune oder auf dem Hofe. Von weit größerer Bedeutung war für den Bauern die Mark, d. h. das noch ungeteilte, mit Wald, Heide oder Gras bestandene Land, das an Umfang das Ackerland der Gemeinde in der Regel um das Dreifache übertraf. An der Stelle der ungehinderten und unbegrenzten Ausnutzung durch jeden Bewohner der Gemeinde trat etwa seit dem 11. Jahrhundert die geregelte Ausnutzung durch die damals sich bildenden Markgenossenschaften. Seitdem gehörte zum Begriff der Hufe, d. h. der vollerbigen bäuerlichen Stätte, auch ein ganz bestimmter Anteil an der Ausnutzung der Mark; Halberben und Erbkötter hatten ein je nach den Verhältnissen der einzelnen Gemeinde abgestuftes Nutzungsrecht, das durch eine Markordnung streng geregelt war. Auf den jährlichen Zusammenkünften der Markgenossen, unter dem Vorsitz ihres Holzgrafen, der anfangs frei gewählt, später aber erblich oder vom Landesherrn ernannt wurde, wurde die Markordnung in Form von Frage und Antwort verlesen und Uebertretungen gestraft. Die Nutzung der Mark bezog sich auf Weide-, Streu- und Mastrecht, sowie auf das Recht des Holzhiebes zu Bau- und Brennzwecken; sie bildete die unbedingt notwenige Stütze und Ergänzung der bäuerlichen Wirtschaft. Die Zahl der weideberechtigten Pferde und Kühe scheint bis 1600 nicht beschränkt gewesen zu sein, wohl aber die Zahl der Schafe. Die Hauptsache aber war die Schweinemast, die in erster Linie eine Ausnutzung des Eichen- und Buchenholzes bedeutete. Nru die Marknutzung vermochte in jener Zeit die bäuerliche Wirtschaft aufrecht zu erhalten und sie zu befähigen, auch die Anforderungen zu erfüllen, die der Grundherr und der STaat an sich stellten. Was so an Rohstoffen aus Acker und Mark gewonnen wurde, das nutzte der Bauer mit seinen Angehörigen nach dem Grundsatz der Selbstbewirtschaftung. Die Verarbeitung von Flachs und Garn verminderte den Leerlauf des Wirtschaftsbetriebes, Milch wurde zu Butter und Käse, das Getreide zu Brot und Braunbier verarbeitet, selbst das Färben der alltäglichen Gewänder im Modergraben betrieben. Vielfach wurde die Verbindung von Landwirtschaft und Handwerk durch Verteilung der Arbeit auf die Jahreszeiten durchgeführt, so bei Holzarbeitern, Schuhmachern und Schlachtern im Winter, Schmieden und Dachdeckern im Sommer. Das Material lieferte dabei im allgemeinen der Bauer. So war die Lage des mittelalterlichen Bauern nicht ungünstig, wenn auch der Ertrag seiner Scholle nicht groß war und die Ernte nur in günstigen Fällen etwas das Sechsfache der Einsaat betrug.

Groß und schwer waren andererseits auch die Hindernisse, welche die bäuerliche Wirtschaft zu überwinden hatte. Seuchen, wie der Schwarze Tod um 1350, rafften oft ganze Ortschaften oder Hofstätten dahin, 1315 - 1317 herrschte im ganzen deutschen Sprachgebiet Hungersnot. 1419 wurde die eben aufgegangene Saat durch erneute Kälte im Mai vernichtet. Die Folgen der mittelalterlichen Fehden hatte der ungeschützte und meistens unbewaffnete Bauer am schwersten zu tragen: 1444 wurde Venne geplündert, der Schaden eines Beutezuges in den Kirchspielen Venne, Ostercappeln und Lintorf, i. J. 1455, wurde auf 40 000 Goldgulden geschätzt. Der Fürst schützte den Bauern nur, um von ihm Steuern zu ziehen, vor allem die auf dem Viehbesitz ruhende Bede. Auch die Stadt hatte dem Lande gegenüber mancherlei Vorteile, vor allem ein Vorkaufsrecht für ländliche Handwerkserzeugnisse und das Recht des Eingangszolles. Eine Last für den Bauern war auch der Altenteil, zu dem oft der sechste Teil des Ackers mit dem entsprechenden Markenrecht, vor allem ein beträchtlicher Teil des Inventars gehörte. Seit dem 15. Jahrhundert nahm auch der Umfang der Mark durch die Ansiedlung von Markköttern ab, und auch die Beschaffenheit der Mark ließ immer mehr nach, obwohl der Bauer seit dem 14. Jahrhundert sich einer genossenschaftlichen Beschränkung in der Ausnutzung des Bau- und Brennholzes unterwarf. Am schwersten lastete auf ihm die Abhängigkeit von dem Grundherrn. Seit den Zeiten Karls des Großen (+ 814) war der größte Teil des bäuerlichen Besitzes allmählich in grundherrliche Abhängigkeit geraten. Der Bischof von Osnabrück verfügte über etwas 500, der Dom über 190, das Johanniskloster zu Lage über 121, die Klöster zu Börstel und Iburg über je 114, auch das altberühmte Kloster Corvey an der Weser über zahlreiche Höfe, so auch über die Höfe Düsterberg, Allendorf und Harmeyer im Kreise Wittlage, dazu kamen das Capitel von St. Johann zu Osnabrück (u. a. Tölkhaus), das Kloster Gertrudenberg und das Kloster zu St. Simeon und Mauritius in Minden, letzteres besonders in den Samtgemeinden Lintorf und Barkhausen. Die Höfe des Bischofs wurden z. T. als tatsächlich erbliche Lehen an die adeligen Dienstmannen des Bischofs gegeben oder von diesen auch als volles Eigentum erworben. Für die übrigen Höfe entwickelte sich seit dem 10. Jahrhundert das Villications- oder Meierhofsystem. Eine Reihe von Höfen wurde einem Haupthof unterstellt, dem sogen. Meierhof; hier flossen die Abgaben der ihm unterstellten Bauern zusammen, auch hatten sie hierhin zahlreiche Dienste zu entrichten. Seit dem 14. Jahrhundert lösten sich die Villicationen allmählich auf, die Bauern hatten ihre Abgaben nun an den Amtmann des Landesherrn, d. h. des Bischofs, oder dessen Ortsvogt, sowie an den eigenen Grundherrn zu zahlen. Die Grundherren versuchten, an Stelle des festen Zinses, der wie jedes Geld allmählich an Wert verlor, eine nach den Erträgen schwankende Leistung wie etwas die vierte Garbe zu setzen, aber im allgemeinen ohne Erfolg. Deshalb machten sie vielfach ihre Stätte zu einem Winnerbe, d. h. sie gaben den Hof an einen freibleibenden Bauern, der ursprünglich den Hof auf eine bestimmte Reihe von Jahren pachtete, aber auch diese Pacht wurde mit der Zeit erblich, und der Besitzer brauchte nur bei Antritt der Stätte eine bestimmte Summe als Winn, daneben auch regelmäßige Abgaben an den Grundherrn zu zahlen. Solche Winnerben waren u. a. die Meierhöfe zu Vorwalde und Bohmte. Die an den Grundherrn zu leistenden Dienste, höchstens einmal in der Wochen, waren nicht schlimm und konnten in der Regel mit Geld, etwas mit fünf Talern jährlich, abgelöst werden. Lästiger war die Lieferung von fetten Schweinen oder die Berechtigung des Grundherren, selbst Schweine in die Mark zu treiben. Groß waren die Abgaben, die der hörige Bauer bei Antritt der Stätte bezw. bei Eingehung der Ehe und beim Todesfall der Eltern zu zahlen hatte. Ursprünglich hatte der Grundherr Anspruch auf den halben beweglichen Nachlaß, doch wurde dafür mit der Zeit eine feste, erschwingliche Summe festgesetzt. So mußte der Halberbe Stuckwisch im 18. Jahrhundert bis 400 Taler zahlen. Eine besondere, vielfach bevorzugte Stellung unter den Bauern nahmen die Hausgenossen ein. Zu ihnen gehörte ursprünglich in erster Linie die Inhaber der Meier- und Schultenhöfe, neben ihnen auch andere landesherrliche Höfe an militärisch wichtige Lange, wie z. B. um den Meierhof zu Belm herum die Höfe Meikinghaus, Vincke und Glüsenkamp. Sie traten, um sich gegen Uebergriffe zu wehren, früh unter den Schutz geistlicher oder auch weltlicher Herren und schlossen sich zu Hausgenossenschaften zusammen. An der Spitze der Hausgenossenschaft stand in der Regel der Besitzer des Meierhofes der Gegend als ihr Redemeier, doch gehörte z. B. der Hof Tölkhaus später zur Hausgenossenschaft des Meierhofes zu Uphausen. Seit der Teilung des kirchlichen Grundbesitzes, etwa um 1100, gehörte z. B. die Hausgenossenschaft des Meierhofs zu Essen zu den Hausgenossenschaften des Domes. Seit dem 16. Jahrhundert wurden die Rechte der Hausgenossen in den sogen. Weistümern aufgezeichnet. Auf den regelmäßigen Tagungen wurden die Rechte verlesen, wichtige, das Wohlergehen der einzelnen Hausgenossen betreffende Fragen vorgebracht und von der Gesamtheit der Hausgenossen entschieden. Vielfach versanken die Hausgenossen trotzdem in persönliche Unfreiheit, sie verloren damit auch das Recht auf das Heergewede, d. h. die persönliche Kriegsrüstung, und das Gerade, d. h. die Ausstattung der Frau. Ja, man versuchte sogar, die Freien zum Zwangsdienst heranzuziehen, oder sie mußten, wie die Vollerben Glüsenkamp und Viencke in Gretesch, wöchentlich einmal mit dem Spann dienen. Dagegen durfte der Grundherr von ihnen nur den vierten Teil des Nachlasses als Sterbefall ziehen, und ach sonst genossen sie durch ihren Zusammenschluß wirksamen Schutz gegen erhöhte Bedrückungen. Günstig war für den gesamten Bauernstand auch das seit dem 13. Jahrhundert beginnende Aufkommen der Geldwirtschaft, wenigstens insofern, als der Bauer Geld zur Ausstattung zurücklegen und in steigendem Umfang seine Leistungen an Staat, Grundherrn und Kirche mit Geld abtragen konnte, und da diese Leistungen in der Regel zu einem gleich bleibenden Satz festgelegt waren, so wurde es bei dem beständigen Abnehmen des Geldwertes für den Bauern mit der Zeit leichter, sie aufzubringen. Auch die allmählich doch zunehmende Erweiterung der Wirtschaftbetriebe durch Zuschläge aus der Mark und die Hebung der Pferde-, Rindvieh- und Schafzucht trugen dazu bei, den Wohlstand der Bauern zu erhöhen. Nach dem Viehschatzregister von 1490 hat die bäuerliche Wirtschaft im Hochstift damals etwa 25 000 fette Schweine und viele Tausende Stück Rindvieh in den Handel gebracht. Ein fetter Ochse kostete damals etwas 4 ½ Mk., 1 Pfd. Speck 1/48 Mk.. Man sieht, wie sehr gerade die Viehpreise seit jener Zeit gestiegen sind, weit mehr als die Getreidepreise. Ihrerseits kauften die Bauern in der Stadt gute Tuchstoffe, besonders gern englisches Tuch. So ging es den Bauern in Niedersachsen im 14. und 15. Jahrhundert im allgemeinen nicht schlecht; vielfach konnten sie sich und die Kinder freikaufen, und die kleineren Stellen waren ja in der Regel von vornherein frei. Noch einen kurzen Blick möchte ich zum Schluß auf die Beziehungen des Bauern zu Kirche werfen. Nach einer Verfügung Karls des Großen mußten die zu einer Kirche gehörenden Bauern bei deren Neugründung einen Meierhof und zwei kleine Stätten schenken; auf letztere weist der heute noch häufig vorkommende Name Wamhof-Pfarrhof hin. Einzelne Kirchen standen im Eigentum von Klöstern, wie Belm von Corvey, Barkhausen von den Mindener Benediktinern, oder von Adeligen, wie die Kapellen von Ippenburg und Hünnefeld. Der Bischof ernannte die Pfarrer an den meisten Kirchen, wie Venne, Essen, Ostercappeln und Bohmte, das Stiftskapitel von Bramsche hatte die Ernennung in Bramsche, Engter, Ueffeln und Badbergen, das Domkapitel zu Minden in Lintorf. Die Einnahmen der Geistlichen bestanden z. T. aus festen Renten, z. T. aus den Gebühren für Amtshandlungen und drittens aus den Naturalabgaben der Bauern. An Rentengeld brachte die Pfarre in Venne, nach dem Wert von 1913 berechnet, etwas 660 Mark, in Engter 1440 Mark, die Vicarie des Altars zu den 10 000 Märtyrern etwa 360 Mark. Viele Kirchen, wie die von Lintorf und Barkhausen, sind damals neu gebaut oder bedeutend erweitert worden. Die Kirchenvorsteher wurden wohl ausschließlich aus der Zahl der größeren Besitzer genommen.

So nahm der Bauernstand damals eine überragende Stellung in der Wirtschaft ein. Er war die Grundlage, auf der sich das Gebäude des Staates, der Kirche, ja der ganzen adeligen und städtischen höheren Gesellschaft erhob; er war der Lebensquell, aus dem immer neue Ströme sich in die Städte und in die noch nicht kultivierten Gegenden Deutschlands ergossen. Die späteren Jahrhunderte haben an diesen Verhältnissen viel geändert, besonders das Aufkommen der modernen Industrie und des Arbeiterstandes hat die grundlegende Bedeutung des Bauernstandes erheblich eingeschränkt, aber die Bebauung des Ackers und der Zustrom frischer, unverbrauchter Kräfte wird in alle Zukunft notwendig sein, und dadurch auch ein leistungsfähiger, festgewurzelter, aber auch emporstrebender Bauernstand.

V.
Die älteste Urkunde über den Meierhof
zu Vorwalde

(Mitgeteilt vom Schriftführer)

Verkauf des Landguts "Zum vorwalde" an die Vikarie der Heiligen 10 000 Märtyrer.

Wir Gottfried, durch Gottes Gnade Bischof der Osnabrücker Kirche, erkennen durch den Wortlaut des gegenwärtigen Schreibens an, öffentlich erklärend, daß wir von den ehrwürdigen und ausgezeichneten Herren, nämlich Konrad, dem Vorsteher (Dekan) unserer oben genannten Kirche, dem Patron des in unserer obengenannten Kirche gegründeten Altars der gekreuzigten 10 000 Märtyrer, und auch Rembold von Sundern, dem Pastor desselben Altars, hundert und dreißig Mark (i. J. 1913 etwa 10 000 M) gesetzlich gültiger und vollwertiger Denare des im Osnabrücker Staate im Umlauf befindlichen oder gebräuchlichen Geldes empfangen haben, die zur Ausstattung des oben genannten Altars gehören und die zum Rückkauf oder Freimachung der Einkünfte von hundert und dreißig Mark ausgesetzt und verwandt worden sind, welche auf unserem "zu Rüssel" genannten Meierhofe in der Kirchengemeinde Ankum durch den ehrwürdigen Vater und Herrn Ludwig, Bischof zu Osnabrück, unsern Vorgänger frommen Angedenkens, mit Zustimmung und Willen der ehrwürdigen Männer, nämlich des Propstes, des Dekans und des Kapitels unserer Kirche, einst dem adeligen Herrn Otto, Grafen von Teklenburg, und seinen rechten Erben verpfändet sind. Wir aber, der oben genannte Bischof Gottfried, für die Unversehrtheit der Vicarie des oben genannten Altars Fürsorge zu tragen und zu sorgen begehrend, haben, da so gut wie die Grundlage der Einkünfte des genannten Altars in den genannten 130 Mark besteht, für eben diese 130 Mark dem oben genannten Dekan Conrad und dem Rembold, dem Pastor des genannten Altars, und ihren Nachfolgern, die es zu ihrer Zeit sein werden, mit einmütiger Zustimmung und freiem Willen der ehrwürdigen Männer, des Herren Propst, Dekan und des ganzen Kapitels unserer vorgenannten Kriche, verkauft, übergeben, angeweisen und zum Besitz überlassen und wir verkaufen, übergeben, weisen an und überlassen zum Besitz unsern "zum Vorwalde" genannten Meierhof in der Pfarrgemeinde Venne gelegen, mit den den Meierhof und den "zum Baggensiek" genannten Nießbrauch eben dieses Hofes bewohnenden Hörigen und Unfreien und Freien und deren Kindern, und auch mit den Aeckern, den bebauten und unbebauten, Nebenhäusern, Wiesen, Weiden, Wäldern, Gehölzen, Tischteichen, Gebäuden, Entwässerungen und Bewässerungen, Austauschungen von Unfreien und von Besetzungen, die druch den Tod oder durch irgend einen beliebigen Zufall zur Erledigung kommen, den gesamten Gebühren, Einkünften, Nutzungen und Pachteinahmen, ferner auch mit den Rechten und Zubehörigkeiten, welche auf Deutsch "Nutzungen aller Art" genannt werden, uns dabei Überhaupt keinerlei Recht an dem genannten Meierhof und dem Nießbrauch eben dieses Meierhofes, den Hörigen und ihren gesamten Zubehörigkeiten vorgehaltend, und versprechen nichtsdestoweniger in diesem Schreiben durch gegebenes Treuversprechen genanntem Dekan und dem Kapitel zu Osnabrück und auch dem Pastor des genannten Altars daselbst und seinen gesamten Nachfolgertn, welche zu ihrer Zeit dem genannten Altar vorstehen werden, weder wir noch unsere Beamten oder Vögte noch sonst jemand in unserem oder deren Namen an den genannten Gütern oder Hörigen etwas eintreiben oder erpressen noch daß wir dulden werden, daß etwas von ihnen eingetrieben oder erpreßt wird, sondern daß wir die Güter selbst und die vorher genannten MEnschen in guter Absicht gleich wie unser Eigentum verteidigen werden. Wir haben jedoch diese Vergünstigung erlangt, daß es uns und unsern Nachfolgern erlaubt sein wird, die gesamten Güter innerhalb 30 auf das Datum des vorliegenden Schreibens zusammenhängend und unmittelbar folgender Jahre an jedem Festtage von Mariae Reinigung (2. Februar) für 130 Mark der vorher genannten Denare zurückzukaufen; wenn allerdings diese Zeit so verflossen ist, wird die genannte Vergünstigung ganz von selbst völlig erlöschen. Zum Zeugnis dieser gesamten und einzelnen vorausgeschickten Dinge haben wir geglaubt, unser größeres Siegel zusammen mit dem "Siegel zu den Vorrechten" unseres genannten Osnabrücker Kapitels dem vorliegenden Schreiben hinzusetzen zu sollen.

Gegeben und geschehen am Vorabend des hl. Apostels und Evangelisten Matthaeus (20. Sept.) i. J. 1343.

(Der lateinische Urtext ist in einer Abschrift aus dem 18. Jahrhundert erhalten.)



Herausgegeben vom Schriftführer W. Meyer zum Vorwalde, Hannover, Türkstr. 1 I. An ihn sind alle Mitteilungen und Beitrittserklärungen zu richten und von ihm weitere Exemplare dieses Mitteilungsblatts à 0,35 M und der Stammfolge zu beziehen.


Druck: Dr. Johannes Rathje, Hannover, Rundestraße 11/12
 

 

Siehe dazu auch:
Bericht zur 1. Familientagung
Einladung zur 2. Familientagung
Bericht zur 2. Familientagung
Einladung zur 3. Familientagung
Bericht zur 3. Familientagung
Mitteilungen des Familienverbandes Ausgabe Nr. 2
Mitteilungen des Familienverbandes Ausgabe Nr. 3
Mitteilungen des Familienverbandes Ausgabe Nr. 4
Mitteilungen des Familienverbandes Ausgabe Nr. 5
Mitteilungen des Familienverbandes Ausgabe Nr. 6

 

 

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